team-biker Haftungsverzicht

team-biker Haftungsverzichtserklärung

  1. Meine Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Für an mir oder meinen mitgeführten Sachgütern durch Dritte zugefügte Schäden, haftet team-biker nicht. Für durch team-biker oder deren beauftragte Mitarbeiter verursachte Schäden ist die Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  3. Ich selbst hafte für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden an Dritten. Hierunter fallen Sach- als auch Personenschäden.
  4. team-biker übernimmt keine Gewähr für den Zustand der Fahrstrecke oder der dazuge-hörigen/ jeweiligen Einrichtung.
  5. Bei Genuss von Alkohol oder starken Medikamenten gilt Fahrverbot.
  6. Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals ist in jedem Fall Folge zu leisten.
  7. Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er andere Teilnehmer durch sein Verhalten nicht gefährdet. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Fahrzeuge verschiedener Klassen gleichzeitig auf der Fahrstrecke fahren, wodurch Geschwindigkeitsunterschiede entstehen.
  8. Ich selbst hafte für Schäden an Personen und Sachgütern, die durch Personen entstehen, die mein Fahrzeug benutzen und selbst keine Anmeldung unterzeichnet vorgelegt haben.Darüber hinaus werde ich mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung ausgeschlossen und habe den Teilnehmerbetrag für den nicht angemeldeten Fahrer in voller Höhe zu entrichten.
  9. team-biker behält sich vor, die entstandenen Kosten nach dem Unfall eines Teilnehmers, bei dem der Transport ins Krankenhaus notwendig ist, für ärztliche Behandlung im Krankenhaus bzw. den Hubschraubertransport von dem Verletzten einzuziehen. Diese Vereinbarung wird mit der schriftlichen Anmeldung an der Veranstaltung allen Beteiligten gegenüber wirksam.
  10. Die Anmeldung zu den Veranstaltungen erfolgt durch Abgabe der Buchung an team-biker bei gleichzeitiger Entrichtung der Teilnehmergebühr innerhalb von 14 Tagen. Im Falle einer Absage oder eines Abbruches der Veranstaltung aus Gründen, die team-biker nicht zu vertreten hat, verfällt die Teilnahmegebühr. Eine Rückerstattung aufgrund schlechten Wetters ist ebenso ausgeschlossen.
  11. Gefährdet ein Teilnehmer durch riskante, rücksichtslose Fahrweise Leben und Gesundheit anderer Teilnehmer, wird er von der Veranstaltung ohne Rückerstattung der Teilnahmegebühr ausge-schlossen. Die Entscheidung darüber obliegt team-biker. Fahrweisen, die auf das Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten abzielen, sind ausdrücklich untersagt und führen ebenfalls sofort zum Ausschluss von der Veranstaltung.
  12. Verursacht ein Teilnehmer mutwillig bleibende Schäden an der Fahrstrecke oder an den Anlagen der Fahrstrecke (Burnout u.ä.), wird er in Höhe des entstandenen Schadens haftbar gemacht.
  13. Wenn ein Teilnehmer nachhaltig die Veranstaltung stört oder sich grob fahrlässig und/oder verkehrswidrig verhält, kann er mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
  14. Anfallender Müll ist nach Veranstaltungsende vom Teilnehmer mitzunehmen bzw. in den bereitstehenden Müllbehältern zu entsorgen. Öl ist nur in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu verbringen und es darf eine veranstaltungstypische Menge nicht überschreiten.
  15. Für den Umgang mit Kraftstoffen gelten die speziellen gesetzlichen Bestimmungen (Transport, Lagerung, Befüllung usw.) Der Teilnehmer verpflichtet sich zur größtmöglichen Sorgfalt.
  16. Vor Beginn der Veranstaltung hat jeder Teilnehmer dafür zu sorgen, dass sich das von ihm betriebene Fahrzeug in einem technisch einwandfreien Zustand befindet und für den Straßenverkehr zugelassen ist. Das beinhaltet auch die Bedingung, dass das Fahrzeug straßentauglich, eine TÜV-Abnahme und eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung aufweist.
  17. team-biker behält sich das Recht vor, die Teilnehmerfahrzeuge auf technische Mängel zu sichten und bei Nichtabstellen von festgestellten Mängeln, diese von der Veranstaltung auszuschließen.
  18. Schutzkleidung: Gem. Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg AZ 12 U 29/09 trägt ein Motorradfahrer im Falle eines Unfalls mit Verletzung eine Mitschuld, wenn er die Sorgfald außer Acht gelassen hat, die ein verständiger Mensch zur Vermeidung von eigenem Schaden oder eigenen Verletzungen anwenden würde. Mit seiner Unterschrift übernimmt der Teilnehmer die volle Verantwortung dafür, dass er Schutzkleidung trägt, die für ein Motorradtraining geeignet ist. Jethelm, Damen-Leggings, Protektoren-Hoodies o.ä. sind nicht erlaubt. Eine Motorradjeans ist nur in dem Fall gestattet, wenn sie fest mit der Jacke verbunden werden kann. Schnürstiefel ohne fixierende Sicherheitslasche sind mit Tape zu fixieren. 
  19. Eventuell zugewiesene Startnummern sind im vorderen Bereich des Fahrzeuges gut sichtbar anzubringen.
  20. Die Mehrfachnutzung eines Fahrzeuges durch Einsatz in verschiedenen Gruppen ist nach Absprache mit team-biker gestattet. Ein Verbot der Mehrfachnutzung kann in bestimmten Fällen jedoch nicht ausgeschlossen werden.
  21. Jeder Teilnehmer wird hiermit von team-biker angehalten, sich mit der jeweiligen Hausordnung der Fahrstrecke vertraut zu machen (soweit dieses durch Aushang vor Ort möglich ist).
  22. Jeglicher Verkauf von Speisen, Getränken, Zubehör, Souvenirs usw. im Veranstaltungsbereich und auf dem Gelände des Fahrstreckenbetreibers sind verboten. Bei Interesse von verkaufs-bezogenen Maßnahmen, ist die Erlaubnis von team-biker und des Streckenbetreibers nötig. Diese ist mit den daran geknüpften Bedingungen rechtzeitig, spätestens aber 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei team-biker einzuholen. Eine schriftliche Beschreibung der Maßnahme ist beizufügen. team-biker und der Fahrstreckenbetreiber behalten sich das Recht vor, Maßnahmen oder Aktionen, die verkaufsbezogen sind, von der Veranstaltung auszuschließen.
  23. Auf der Fahrtstrecke sind ausschließlich Serienauspuffanlagen erlaubt, die die streckenüblichen dB nicht überschreiten. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr nach Ausschluss wegen Überschreitung dieser Lärmgrenzen ist ausgeschlossen. Bei Zuwiderhandlungen, die den Abbruch der Veranstaltung durch den Betreiber herbeiführen, muss der Verursacher für die entstehenden Kosten aufkommen bzw. haften. Das Recht auf Schadensersatz behält sich team-biker ausdrücklich vor.
  24. Der Aufenthalt in den Sicherheitsbereichen, besonders der Sturzzonen, ist für alle nicht-autorisierten Personen strengstens untersagt. Im Fahrerlager gilt grundsätzlich Schritt-Tempo für alle Fahrzeuge! Die Boxengasse (Ein- und Ausfahrt der Fahrstrecke) darf nur in eine Richtung befahren werden (Einbahnstrasse).
  25. team-biker behält sich das Recht vor, Bildmaterial, Film-, sowie Video- und Tonaufzeichnungen ohne zusätzliche Zahlung zu Werbezwecken verwenden zu dürfen.

Durch Klicken im Kontrollkästchen erkenne ich den Haftungsverzicht und den Haftungsausschluss an. 

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Inh. Silke Wallon
Haakestrasse 49
21075 Hamburg


Kontakt:
Telefon: 01522 - 262 16 09

E-Mail: info@team-biker.de

Internet: www.team-biker.de

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*gilt nicht für das Live & Farbe Training, Freies Fahren am Heidbergring, Handling & Perfection, After Lunch sowie reduzierte Trainings.

#19: Mach's gut alter Freund. We'll miss you!

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